|
Sie sind hier: Bewerber > Arbeitsvermittlung > FAQ
FAQ für Bewerber - Antworten auf häufig gestellte Fragen
Welche Funktion haben Sie als Privater Arbeitsvermittler?
Unsere Leistungen für Sie beziehen sich nicht nur auf die reine Vermittlungstätigkeit. Wir bieten Ihnen
vielmehr einen Service rund um Ihre berufliche Karriere, indem wir Ihnen bei Fragen bezüglich Ihrer
erfolgreichen Bewerbung beratend zur Seite stehen. Wir sehen uns als koordinierende Schnittstelle zwischen
Ihnen, der Agentur für Arbeit und dem künftigem Arbeitgeber.
Warum soll ich Sie als Privaten Arbeitsvermittler einschalten?
In Beratungsgesprächen prüfen wir Ihre Eignung genau und erstellen ein Eignungsprofil, welches uns erlaubt,
Ihre Stärken mit den Anforderungen der Firma abzugleichen. So können wir gewährleisten, dass dieser ausgewählte
Arbeitsplatz mit Ihren Qualifikationen übereinstimmt. Durch die Bedarfsermittlung unserer Personalvermittler
werden Ihnen nur Stellen angeboten, die Ihren Qualifikationen entsprechen. Sofern Sie über einen
Vermittlungsgutschein von der Bundesagentur für Arbeit verfügen, ist die Arbeitsvermittlung für Sie entgeltfrei.
Warum beauftragen Firmen Ihre private Vermittlungsagentur mit der Personalsuche?
Die Unternehmen beauftragen uns mit der Personalsuche für die eigenen Reihen aus sehr unterschiedlichen Gründen.
Die meisten Unternehmen möchten vermeiden, dass sie extrem viele Bewerbungsunterlagen auf eine ausgeschriebene
offene Stelle erhalten. Wir schlagen den Unternehmen nur bereits vorausgewählte Kandidaten vor, die wir selber interviewt
haben und die wir kennen. Wir fungieren für Firmen als ausgelagerte Personalabteilung und übernehmen die
Personalauswahl. In einigen Fällen soll die Personalsuche auch streng vertraulich vonstatten gehen und es soll
vermieden werden, dass die Stelle im Vorfeld an die Öffentlichkeit gelangt.
Welche Vorteile habe ich durch eine Vermittlung?
Durch das einmalige Einreichen Ihrer Bewerbungsunterlagen können wir an Sie abgestimmte Stellenangebote vermitteln
und Ihnen so den Erstkontakt zu verschiedenen Arbeitgebern erleichtern. Durch Ihren Kontakt mit uns erhöhen Sie Ihre
Chance auf einen passenden Arbeitsplatz und zeigen potentiellen Arbeitgebern Ihr eigenes Engagement. Wir verfügen
neben so wichtigen Kontakten besonders über fundierte Kenntnisse des regionalen und überregionalen Arbeitsmarktes sowie der
vorhandenen Branchen und Berufsprofile.
Wie wird das Vermittlungshonorar beglichen?
Unser Honorar für die Vermittlung einer Arbeitsstelle erhalten wir von der Agentur für Arbeit sofern Sie über einen
Vermittlungsgutschein verfügen. Jobsuchende, die uns mit der Suche nach einer Arbeitsstelle beauftragen und keinen
Vermittlungsschein der Agentur für Arbeit besitzen, begleichen das Honorar bei erfolgreicher Vermittlung selbst.
Es werden Ihnen keinerlei Vorschüsse oder Bearbeitungsgebühren abverlangt. Auch dann nicht, wenn die Vermittlung
ohne Erfolg verläuft.
Wer bekommt den Vermittlungsgutschein?
Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein hat jeder, der 8 Wochen arbeitslos ist.
Den Vermittlungsgutschein erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler der Agentur für Arbeit.
Was mache ich, wenn ich auf eigene Faust eine Stelle gefunden habe oder mir ein Angebot nicht zusagt?
Ihre rechtzeitige Benachrichtigung ist uns wichtig. Sollte Ihnen eine Stelle nicht zusagen, geben Sie uns bitte
sofort Bescheid, denn nur dann können wir Ihnen rechtzeitig alternative Angebote bieten.
Wie kann ich Ihre Hilfe in Anspruch nehmen?
Senden Sie uns bitte Ihre Bewerbungsunterlagen zusammen mit der Kopie Ihres Vermittlungsgutscheins per E-mail oder Post zu. Wir nehmen dann umgehend Kontakt mit Ihnen auf.
Kann ich vorab ein persönliches Gespräch mit Ihnen vereinbaren, wenn ich mich für Ihre Dienstleistung interessiere?
Selbstverständlich. Bitte rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns per E-mail, um einen Termin für ein persönliches
Gespräch mit unseren Mitarbeitern zu vereinbaren.
Tel +49 (0)341 59 49 396

Welche Unterlagen soll ich zu diesem Gespräch mitbringen?
Ihre Bewerbungsunterlagen, d.h. Ihren Lebenslauf und evtl. Zeugnisse und Referenzen früherer Arbeitgeber.
|